Loslassen #8

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), die ja mit 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, hat einen großen Vorteil.

Beim Online-Kauf, z.B eines Smartphones, legt man ja oft ein Online-Konto beim entsprechenden Unternehmen an, damit man z.B. den Lieferstatus der Bestellung verfolgen kann, obwohl man vielleicht nur einmal dort bestellt. Mit der Zeit kann die Anzahl dieser online-Konten und somit der Verwaltungsaufwand rasant anwachsen.

password-397654_1280 pixabay

Tipp: Online-Konten/accounts löschen (lassen)

Die emails der Unternehmen die in den letzten Tagen aufgrund der DSGVO mit dem Hinweis auf eine neue Datenschutzerklärung des jeweiligen Unternehmens hinweisen kannst Du gleich mal zum Anlass nehmen um zu hinterfragen ob Du das entsprechende Online-Konto noch benötigst und wenn nicht, dann dieses Online-Konto löschen bzw. die Löschung zu beantragen.

Bleib relaxed und gesund!

Foto: https://pixabay.com/

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3 Kommentare zu „Loslassen #8

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